Gruppenbezogene Leistungen

Aufnahmeverfahren

Das Kind/der Jugendliche hat nach Ankunft in der Jugendwohngruppe Pennigsehl die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens über seine derzeitige Situation zu informieren. Die Sicherstellung des Kindeswohls hat Vorrang vor der Informationssammlung. Die Aufnahme in der Inobhutnahme-Stelle erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase schildert der Anfragende die Situation, in der sich das Kind/der Jugendliche befindet. Hier werden notwendige Informationen zum Problemhintergrund dargestellt. In der zweiten Phase beschreibt das Kind/der Jugendliche die Krisensituation aus seiner Sicht. Alle Informationen werden protokolliert. Dieser Vorgang unterliegt den üblichen Datenschutzbestimmungen.

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