Inobhutnahme

Aufnahme

Das Kind/der Jugendliche hat nach Ankunft in der Inobhutnahme-Stelle die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens über seine derzeitige Situation zu informieren. Die Sicherstellung des Kindeswohls hat Vorrang vor der Informationssammlung. Die Aufnahme in der Inobhutnahme-Stelle erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase schildert der Anfragende die Situation, in der sich das Kind/der Jugendliche befindet. Hier werden notwendige Informationen zum Problemhintergrund dargestellt. In der zweiten Phase beschreibt das Kind/der Jugendliche die Krisensituation aus seiner Sicht. Alle Informationen werden protokolliert. Dieser Vorgang unterliegt den üblichen Datenschutzbestimmungen.

Verlauf Inobhutnahme

Ziel der Inobhutnahme ist die Entwicklung einer individuellen Perspektive. Hier wird das Kind /der Jugendliche in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. Zu Beginn der Inobhutnahme wird der Kontakt zum gesamten sozialen Umfeld des Kindes/des Jugendlichen aufgenommen, dazu zählen u.a. die Familie, Schule, Ärzte, Freundeskreis, Jugendclubs, bei Bedarf auch zu weiteren Institutionen, wie Jugendgerichtshilfe, Gericht, Polizei, Anwälte, Agentur für Arbeit, ARGE. Dieser Kontakt wird im Rahmen der Inobhutnahme aufrechterhalten. Die Tagesablaufgestaltung orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes /Jugendlichen und an den organisatorischen Notwendigkeiten des Einzelfalles. Dabei stehen folgende Eckpunkte fest: morgendliches Wecken, gemeinsames Frühstücken, Schul- bzw. Ausbildungsbesuch, Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, individuelle Freizeitgestaltung unter Nutzung vorhandener Ressourcen, Abendbrot, altersentsprechende Nachtruhe. In den Tagesablauf werden entsprechend des Entwicklungsstandes des Kindes/Jugendlichen folgende Pflichten eingebunden: Ämterplan, Nahrungszubereitung, Zimmerordnung, Einkauf, Terminwahrnehmung.

Beendigung der Inobhutnahme

Die Inobhutnahme werden in Abstimmung mit allen Beteiligten beendet. Bei der Beendigung der Inobhutnahme werden sämtliche relevante Unterlagen und Informationen an den Sorgeberechtigten oder die übernehmende Hilfeform (Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, stationäre Einrichtung) gegen Unterschrift übergeben. Es wird ein Übergabeprotokoll verfasst.