Sonderaufwendungen

Folgende Aufwendungen werden nach dem Individualprinzip erbracht und sind nicht Bestandteil der Erziehungspauschale:

  • Taschengeld
  • Erstausstattung Bekleidung
  • Fahrtkosten für Familienheimfahrten
  • Erstausstattung und Einrichtung der Zimmer; Küchen  und Büros