Individuelle Sonderleistungen

Folgende Sonderleistungen können nach Bedarf organisiert werden (evtl. anfallende zusätzliche Kosten werden vorab mit dem zuständigen Jugendamt abgesprochen):

Bei speziellen Fragestellungen (Teilleistungsschwächen, Sprachtherapie, schwere neurotische Störungen) werden externe klinische Psychologen oder Kinder- und Jugendpsychiater hinzugezogen, in der Regel ist Kassenabrechnung möglich.

 

Therapeutische Leistungen

Falls externe therapeutische Einzelförderung als notwendig erachtet wird, stehen Verhaltenstherapeuten, Analytiker sowie Therapeuten mit systemischen Ansätzen zur Verfügung, in der Regel ist Kassenabrechnung möglich. Weiterhin gibt es in unmittelbarer Nähe das Angebot des therapeutischen Reitens.

 

Spezielle schulische Förderung

Im Bedarfsfall besteht für (Grund-und insbesondere Sonder-) Schüler mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten bzw. kognitiven Defiziten die Möglichkeit zur individuellen Integrationshilfe. Das Spektrum reicht hier von auf die Erfordernisse des Schülers abgestimmtem Nachhilfeunterricht über zeitlich begrenzte Unterrichtsbegleitung durch eine/n Mitarbeiter/In oder eine Honorarkraft, bis hin zur Einzelbeschulung. Fallen zusätzliche Kosten an, wird dies mit dem jeweiligen Kostenträger abgesprochen (z.B. eine Unterrichtsbegleitung über einen Monat hinausgehend, um so einen Schulwechsel zu vermeiden oder eine Einzelbeschulung im Haus, wenn eine Beschulung in öffentlichen Schulen vorübergehend nicht möglich ist). Diese Leistungen werden über Fachleistungsstunden oder einen speziellen Satz für Nachhilfe abgerechnet.