Erfüllung materieller Grundbedürfnisse

  • Die Kinder und Jugendlichen werden während der Inobhutnahme verpflegt. An der ausgewogenen und gesunden Verpflegung werden die zu Betreuenden aktiv beteiligt.
  • Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.
  • Ausgestattet werden die Kinder/Jugendlichen mit Hygieneartikeln und wenn notwendig mit Kleidung und Schulmaterial.
  • Ein strukturierter Tagesablauf ist während der Inobhutnahme entscheidend. Nur so kann dem Kind/Jugendlichen Orientierung und Verlässlichkeit geboten werden. Dazu zählt auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Dabei wird auf im sozialen Umfeld vorhandene Ressourcen zurückgegriffen.
  • Hilfen bei der Bewältigung des Schulalltags, wie Fahrten von und zur Schule sowie Hausaufgabenhilfe, erfolgen bei Bedarf. Der regelmäßige Kontakt zur Schule ist unerlässlich für die umfassende Situationsbeschreibung des Kindes/ Jugendlichen.
  • Die Unterstützung bei der Lösung individueller Problemlagen (Ängste, Sorgen, Erkrankungen, Drogen ...) wird durch die Mitarbeiter gewährleistet. Bei Bedarf wird an weiterführende Stellen vermittelt.
  • Um den Kindern und Jugendlichen Rückzugsmöglichkeiten zu bieten, findet eine inhaltliche und räumliche Trennung von stationären Maßnahmen des MJ Betreutes Jugendwohnen Pennigsehl statt.